Wichtige Mitteilung MA35
Posted on 22. April 2021 by admin No comments
Drittstaatsangehörige, die über eine gültige „Aufenthaltsbewilligung – Student“ verfügen, können ein durch COVID-19-bedingtes österreichisches Online-Studium von ihrem Heimatland aus absolvieren. Da es sich hierbei um eine zur Eindämmung von COVID-19 gewählte Sonderregelung der Universitäten handelt und dies nicht im Verantwortungsbereich der Drittstaatsangehörigen liegt, hat der Auslandsaufenthalt keine Auswirkungen auf das bestehende Aufenthaltsrecht.
Sobald die Universitäten wieder mit den Präsenzstudien starten, sollten die Drittstaatsangehörigen wieder nach Österreich zurückkehren, sofern auch die aktuelle Situation im Heimatland dies zulässt.
Ein Verlängerungsantrag muss aber auch bei Abwesenheit rechtzeitig postalisch oder elektronisch gestellt werden und der erforderliche Studienerfolg muss nachgewiesen werden.